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Elektronische Rechnungen rechtskonform in RA-MICRO erstellen

Bereiten Sie Ihre Kanzlei jetzt optimal vor

Die elektronische Rechnung ist ein wichtiger Schritt hin zu digitalen, effizienten und rechtssicheren Rechnungsprozessen. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich empfangen können. Als E-Rechnung gelten ausschließlich Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden und maschinell verarbeitet werden können, zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung. Reine PDF-Rechnungen sowie Papierrechnungen zählen dagegen weiterhin zu den sonstigen Rechnungen.

Für Kanzleien empfiehlt es sich daher, die technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu prüfen und anzupassen. In RA-MICRO betrifft dies insbesondere den Direktdruck-Briefkopf: Nur wenn dieser aktuell, vollständig und korrekt eingerichtet ist, kann die elektronische Rechnung zuverlässig und ohne nachträgliche Bearbeitung erstellt werden.

Wichtig: Eine Übergabe der E-Rechnung an Word oder KTV ist nicht möglich.

Für die Erstellung der E-Rechnung wird der im Direktdruck hinterlegte Briefkopf verwendet. Die E-Rechnung wird direkt aus dem Gebührenmodul an den Rechnungsempfänger versendet. Deshalb sollte der Direktdruck-Briefkopf bereits im Vorfeld optimal im System eingebunden sein, da eine nachträgliche Anpassung der Rechnung nicht möglich ist.

Zur Erstellung einer rechtskonformen E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erzeugt RA-MICRO ein geschlossenes Rechnungsdokument im PDF/A-Standard mit integriertem XML-Datensatz. Grundlage hierfür ist ein sauber gepflegter Direktdruck-Briefkopf. Für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber unterstützt RA-MICRO bereits seit mehreren Jahren das Format XRechnung.

Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Stufen wird eine frühzeitige Vorbereitung noch wichtiger: Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen.

Ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich. Kanzleien sollten daher schon jetzt prüfen, ob Briefköpfe, Rechnungsprozesse und interne Abläufe für die verpflichtende Nutzung der E-Rechnung vorbereitet sind.

Sie möchten sich gezielt auf die E-Rechnung vorbereiten? In unserer Schulung zeigen wir Ihnen praxisnah, worauf es ankommt. Reservieren Sie Ihren Platz unter: https://michgehl.de/gebuehren

Gerne beraten und unterstützen wir Sie außerdem bei der Prüfung und Anpassung Ihres RA-MICRO Direktdruck-Briefkopfs, damit Sie elektronische Rechnungen künftig sicher, vollständig und gesetzeskonform erstellen können. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung unter vertrieb@michgehl.de.

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FAQ zur E-Rechnung – gut vorbereitet in die digitale Rechnungszukunft

Was ist eine E-Rechnung – und warum lohnt sich die frühzeitige Vorbereitung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann, zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung. Für Ihre Kanzlei bedeutet das: weniger manuelle Arbeitsschritte, klarere Prozesse und eine bessere Grundlage für eine zukunftssichere digitale Rechnungsstellung. Eine einfache PDF-Datei oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt diese Anforderungen nicht.

Ab wann muss meine Kanzlei E-Rechnungen empfangen können?
Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen für B2B-Umsätze grundsätzlich empfangen können. Wer Empfang, Zuständigkeiten und Ablage schon jetzt sauber organisiert, schafft Sicherheit im Tagesgeschäft und vermeidet unnötige Rückfragen oder Verzögerungen bei der Rechnungsverarbeitung.

Wann wird die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend?
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht grundsätzlich für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich. Eine rechtzeitige Umstellung gibt Ihrer Kanzlei Planungssicherheit und sorgt dafür, dass Ihre Rechnungsprozesse unterbrechungsfrei weiterlaufen.

Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen versenden?
Während der Übergangsfristen können sonstige Rechnungen, beispielsweise Papier- oder PDF-Rechnungen, je nach Fall weiterhin zulässig sein. Für die Zukunft ist jedoch wichtig: Eine reine PDF-Rechnung ist keine echte E-Rechnung, da ihr die strukturierte, maschinenlesbare Datengrundlage fehlt. Wer jetzt auf die richtigen Formate umstellt, ist frühzeitig vorbereitet und reduziert späteren Anpassungsaufwand.

Warum ist der RA-MICRO Direktdruck-Briefkopf so wichtig?
Der Direktdruck-Briefkopf ist die Grundlage für die Erstellung der elektronischen Rechnung in RA-MICRO. Ist er vollständig, aktuell und korrekt eingerichtet, kann Ihre Kanzlei E-Rechnungen zuverlässig und professionell erstellen. Da eine nachträgliche Bearbeitung über Word oder KTV nicht möglich ist, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung besonders.

ZUGFeRD oder XRechnung – welches Format ist relevant?
Beide Formate unterstützen die elektronische Rechnungsstellung. ZUGFeRD verbindet ein gut lesbares PDF/A-Dokument mit einem integrierten XML-Datensatz. XRechnung ist ein rein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat und insbesondere im öffentlichen Bereich etabliert. Mit den passenden Einstellungen in RA-MICRO schaffen Sie die Grundlage, um Anforderungen heute und künftig sicher abzubilden.

Wie unterstützen wir Sie bei der Umstellung?
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren RA-MICRO Direktdruck-Briefkopf, Ihre Rechnungsabläufe und die wichtigsten Voraussetzungen für die E-Rechnung. So gewinnen Sie Sicherheit, sparen Zeit im Kanzleialltag und gehen gut vorbereitet in die kommenden gesetzlichen Stufen. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie praxisnah auf dem Weg zur digitalen Rechnungsstellung.

Bei Anwenderfragen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten per Mail an vertrieb@michgehl.de .

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