Blog
Blog
elektronische Rechnung - RA-MICRO Briefköpfe müssen angepasst werden
Zum 01.01.2025 gibt es die Neuregelungen zu elektronischen Rechnung.
Dabei gilt für die Definition der elektronische Rechnung (E-Rechnung), dass diese in einem strukturierten elektronischen Format erstellt wird. Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt werden, gelten als sonstige Rechnungen. Bei RA-MICRO muss bei den meisten Kanzleien in erster Linie der sog. Direktdruck-Briefkopf angepasst werden, um die Übertragung in die elektronischen Rechnungen zu gewährleisten.
Eine Übergabe der E-Rechnungen an Word / KTV ist nicht möglich. Für die Erstellung der E-Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF) wird der Briefkopf für den Direktdruck verwendet, der auch auf der letzten Vorschauseite vor der Rechnungserstellung bereits angezeigt wird. Um eine rechtskonforme E-Rechnung (ZUGFeRD) erstellen zu können, wird ein aktueller und vollständiger Briefkopf für den Direktdruck vorausgesetzt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten per Mail an vertrieb@michgehl.de .
WEITERLESEN...
Blog
Michgehl & Partner wird Teil der WIIT-Gruppe
Mit Freude dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir einen großen Schritt zur langfristigen Weiterentwicklung des Deutschen Anwaltsrechenzentrums und unserer Leistungen rund um Kanzlei-IT und RA-MICRO gemacht haben. Ab dem 1. November 2024 ist die Michgehl & Partner GmbH Teil der WIIT-Gruppe, jedoch zunächst als eigenständiges Unternehmen.
Im ersten Halbjahr 2025 beginnen Schritte zur Integration in die WIIT AG mit Hauptsitz in Düsseldorf. Die WIIT AG ist Tochter der WIIT S.p.A. mit Hauptsitz in Mailand, einem führenden europäischen Cloud-Unternehmen für unternehmenskritische Daten. Damit werden wir Teil eines noch stärkeren Teams von ungefähr 600 IT-Experten in einer Vielzahl von Fachgebieten und eigens betriebenen Rechenzentren.
Blog
§ 10 RVG geändert: Anwaltsrechnungen auch in Textform erlaubt
Seit dem 17.07.2024 reicht die Textform bei Anwaltsrechnungen aus. Gemäß der aktuellen Änderung des § 10 RVG, die am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, genügt es nun, Anwaltsrechnungen in Textform zu übermitteln. Das bedeutet, dass eine Rechnung per E-Mail oder einem anderen elektronischen Format verschickt werden kann, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Diese Änderung wurde im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz umgesetzt und soll die Bürokratie entlasten Die Verantwortung für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung bleibt jedoch weiterhin bei den Anwält:innen. WEITERLESEN...
Blog
12-Punkte-Plan gegen Personalmangel in der Kanzlei
Der Fachkräftemangel ist mittlerweile die zentrale Herausforderung in den meisten Anwaltskanzleien. Die Michgehl & Partner GmbH betreut seit über 25 Jahren mehr als 1.000 Kanzleien in Fragen der Kanzleisoftware, Digitalisierung, IT-Infrastruktur und -Sicherheit. Aus dieser Position heraus können wir täglich beobachten, wie das Mandatsaufkommen steigt, während die Anzahl der zugelassenen Anwälte stagniert oder sinkt und vor allem die Ausbildungszahlen deutlich nachlassen. Im Ergebnis wird es immer schwieriger, Mitarbeiter an die Kanzlei zu binden und noch schwieriger, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Wir haben aus der Praxis heraus einen 12-Punkte-Plan gegen den Personalmangel in der Kanzlei entwickelt. WEITERLESEN...
Blog
Anwaltsforum München: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel
Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.
Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...
Blog
Anwaltsforum Bottrop: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel
Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.
Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...
Blog
CyberJack Secoder 2.0 sollte ersetzt werden
Der weit verbreitete Kartenleser CyberJack Secoder 2.0 ("der Graue") ist laut Hersteller veraltet und sollte ersetzt werden. Auch wir stellen in der Praxis fest, dass die Geräte durch Verschleiß und Verschmutzung im Laufe der Zeit anfälliger werden. Gerade wenn es in einer Fristsache eilt, ist der Ausfall des Kartenlesers ärgerlich. Noch ärgerlilcher ist es, wenn kein Ersatz vorhanden ist. Daher raten wir zum Kauf eines aktuellen Modells, um den bisherigen Kartenleser zu ersetzen oder zumindest um einen Ersatz für den Notfall zu haben. Dies ist keine Werbung, sondern ein technischer Hinweis. Wir profitieren nur insofern vom Kauf, dass Sie anschließend unterbrechungsfrei weiterarbeiten können. Hier können Sie einen neuen Kartenleser bestellen.
Blog
MICROSOFT 365 in Anwaltskanzleien – sehr viel mehr als Word und Outlook
Eine Revolution der Kanzleiarbeit
In vielen größeren Unternehmen ist es mittlerweile zum Standard geworden und auch bei Anwaltskanzleien steht es Umfragen zufolge ganz oben auf der Liste der kommenden IT-Umstellungen: MICROSOFT 365 ist der neue Standard, wenn es um Office-Anwendungen und Zusammenarbeit geht. Dabei geht es um viel mehr als Word, Excel und Outlook – ein ganzes Arsenal von bestens vernetzten Produktivitäts-Apps steht zur Verfügung, um die Arbeit in Unternehmen, und eben auch in Anwaltskanzleien, zu verändern – ja vermutlich sogar zu revolutionieren. WEITERLESEN...