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Microsoft Supportende Windows 10 Betriebssystem und MS-Office Produkte 2016 und 2019

Am 14. Oktober 2025 endet der Support für das Betriebssystem Windows 10 sowie für die MS-Office Produkte 2016 und Office 2019.
Nach diesem Datum werden keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt und vom Einsatz abgelaufener Office Produkte ist dringend abzuraten, um mögliche Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Was bedeutet ein Supportende für Microsoft Produkte?
Das bedeutet, dass neu entdeckte Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen werden, was die Systeme anfällig für Cyberangriffe machen kann. Mit Ablauf des Supports gibt es weder technischen Support, noch Fehlerbehebungen oder Sicherheitsupdates. Es wird auch keine Verlängerungsmöglichkeit für den Support geben, so dass ein Umstieg auf eine aktuelle Lizenzstruktur notwendig wird.

Gerade die fehlende Versorgung der Endgeräte mit Sicherheitsupdates stellt ein extremes Sicherheitsrisiko für Ihre Kanzlei und damit die Daten Ihrer Auftraggeber/Mandanten dar. Bereits nur ein einzelnes veraltetes Gerät bildet ein Einfallstor, wodurch gesamte Netzwerkstrukturen verschlüsselt werden können.
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Erneuerung von Netzwerkstrukturen

Wir haben in unserem Blogartikel zum Microsoft Supportende am 14.10.2025 hinsichtlich des Betriebssystems Windows 10 aber auch zum Ablauf der großflächig eingesetzten und beliebten MS-Office-Produkten 2016 und 2019 berichtet.

Gerade im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen bezüglich der Endgeräte oder aber auch beim Tausch von Softwarepaketen, ist es vielfach ratsam einmal die gesamte Kanzlei-IT zu überprüfen.

Insbesondere wenn Ihre Anwendungen bereits verzögert reagieren oder „sich aufhängen“, sollten wir die gesamte Infrastruktur betrachten, also neben den Endgeräten auch Server- und Netzwerkkomponenten.
Sichere und leistungsfähige Kanzlei-IT ist eine Grundvoraussetzung für die effiziente und erfolgreiche Mandatsbearbeitung und natürlich auch die Digitalisierung in der Anwaltskanzlei.

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elektronische Rechnung - RA-MICRO Briefköpfe müssen angepasst werden

Zum 01.01.2025 gibt es die Neuregelungen zu elektronischen Rechnung. 
Dabei gilt für die Definition der elektronische Rechnung (E-Rechnung), dass diese in einem strukturierten elektronischen Format erstellt wird. Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt werden, gelten als sonstige Rechnungen. Bei RA-MICRO muss bei den meisten Kanzleien in erster Linie der sog. Direktdruck-Briefkopf angepasst werden, um die Übertragung in die elektronischen Rechnungen zu gewährleisten. 
Eine Übergabe der E-Rechnungen an Word / KTV ist nicht möglich. Für die Erstellung der E-Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF) wird der Briefkopf für den Direktdruck verwendet, der auch auf der letzten Vorschauseite vor der Rechnungserstellung bereits angezeigt wird. Um eine rechtskonforme E-Rechnung (ZUGFeRD) erstellen zu können, wird ein aktueller und vollständiger Briefkopf für den Direktdruck vorausgesetzt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten per Mail an vertrieb@michgehl.de .

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Michgehl & Partner wird Teil der WIIT-Gruppe

Mit Freude dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir einen großen Schritt zur langfristigen Weiterentwicklung des Deutschen Anwaltsrechenzentrums und unserer Leistungen rund um Kanzlei-IT und RA-MICRO gemacht haben. Ab dem 1. November 2024 ist die Michgehl & Partner GmbH Teil der WIIT-Gruppe, jedoch zunächst als eigenständiges Unternehmen.
Im ersten Halbjahr 2025 beginnen Schritte zur Integration in die WIIT AG mit Hauptsitz in Düsseldorf. Die WIIT AG ist Tochter der WIIT S.p.A. mit Hauptsitz in Mailand, einem führenden europäischen Cloud-Unternehmen für unternehmenskritische Daten. Damit werden wir Teil eines noch stärkeren Teams von ungefähr 600 IT-Experten in einer Vielzahl von Fachgebieten und eigens betriebenen Rechenzentren.

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§ 10 RVG geändert: Anwaltsrechnungen auch in Textform erlaubt

Seit dem 17.07.2024 reicht die Textform bei Anwaltsrechnungen aus. Gemäß der aktuellen Änderung des § 10 RVG, die am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, genügt es nun, Anwaltsrechnungen in Textform zu übermitteln. Das bedeutet, dass eine Rechnung per E-Mail oder einem anderen elektronischen Format verschickt werden kann, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Diese Änderung wurde im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz umgesetzt und soll die Bürokratie entlasten Die Verantwortung für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung bleibt jedoch weiterhin bei den Anwält:innen. WEITERLESEN...

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12-Punkte-Plan gegen Personalmangel in der Kanzlei

Der Fachkräftemangel ist mittlerweile die zentrale Herausforderung in den meisten Anwaltskanzleien. Die Michgehl & Partner GmbH betreut seit über 25 Jahren mehr als 1.000 Kanzleien in Fragen der Kanzleisoftware, Digitalisierung, IT-Infrastruktur und -Sicherheit. Aus dieser Position heraus können wir täglich beobachten, wie das Mandatsaufkommen steigt, während die Anzahl der zugelassenen Anwälte stagniert oder sinkt und vor allem die Ausbildungszahlen deutlich nachlassen. Im Ergebnis wird es immer schwieriger, Mitarbeiter an die Kanzlei zu binden und noch schwieriger, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Wir haben aus der Praxis heraus einen 12-Punkte-Plan gegen den Personalmangel in der Kanzlei entwickelt. WEITERLESEN...

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Anwaltsforum München: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel

Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.

Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...

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Anwaltsforum Bottrop: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel

Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.

Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...

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