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Erneuerung von Netzwerkstrukturen

Wir haben in unserem Blogartikel zum Microsoft Supportende am 14.10.2025 hinsichtlich des Betriebssystems Windows 10 aber auch zum Ablauf der großflächig eingesetzten und beliebten MS-Office-Produkten 2016 und 2019 berichtet.

Gerade im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen bezüglich der Endgeräte oder aber auch beim Tausch von Softwarepaketen, ist es vielfach ratsam einmal die gesamte Kanzlei-IT zu überprüfen.

Insbesondere wenn Ihre Anwendungen bereits verzögert reagieren oder „sich aufhängen“, sollten wir die gesamte Infrastruktur betrachten, also neben den Endgeräten auch Server- und Netzwerkkomponenten.
Sichere und leistungsfähige Kanzlei-IT ist eine Grundvoraussetzung für die effiziente und erfolgreiche Mandatsbearbeitung und natürlich auch die Digitalisierung in der Anwaltskanzlei.

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Im Deutschen Anwaltsrechenzentrum bieten wir Ihnen hierfür die besten Voraussetzungen.

Dabei sind wir der einzige Anbieter in Deutschland, der eigene Server in einem Rechenzentrum ausschließlich für Berufsträger betreibt. Durch die Integration in die WIIT AG und damit einem führenden europäischen Anbieter für sichere Rechenzentrumslösungen können wir Ihnen ab diesem Jahr maßgeschneiderte Lösungen für jedes Anwendungsszenario anbieten.

Auch im Bereich IT-Sicherheit gibt es in 2025 Neuerungen:

Die Einführung der Richtlinie NIS-2 betrifft zunächst zwar nur Betreiber wesentlicher Dienste ab 50 Mitarbeiter. Sollten Sie solche Betreiber anwaltlich vertreten, ist die Wahrscheinlichkeit jedoch hoch, dass auch für Ihre Kanzlei die Anforderungen der Richtlinie bindend werden.
So muss beispielsweise ein 24/7 Security Operations Center betrieben werden, was die meisten Kanzleien vor kaum lösbare Herausforderungen stellt. Auch für diese Anforderungen können wir Ihnen Lösungen anbieten. 
Gerne stehen wir Ihnen als Architekt für Ihre Kanzlei-IT zur Verfügung.

Senden Sie gerne eine Mail an vertrieb@michgehl.de

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