IT-Sicherheit
Absicherung Ihrer Systeme und Daten
Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität steigt dramatisch. Über die wirtschaftlichen Folgen hinaus gelten für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte die straf- und berufsrechtlichen Vorschriften insbesondere aus § 203 StGB, § 2 BORA und § 43a BRAO. Anwaltskanzleien benötigen daher einen IT-Dienstleister, der sich mit den Abläufen und Rahmenbedingungen für Juristen auskennt. Gerade wenn es um spezifische Fragen zur Rechtslage oder zur Einbindung einer Kanzleisoftware geht, sind tiefe Expertise und Erfahrung gefragt. Im Bereich der IT-Sicherheit bieten wir Ihnen neben einer ausführlichen Analyse und Dokumentation Ihrer Kanzlei-IT alle Leistungen zur Absicherung Ihrer Systeme und Daten:

Datensicherung
Die mit Abstand wichtigste Maßnahme der IT-Sicherheit ist die Datensicherung. Virenbefall, Cyber-Angriffe und Einbrüche lassen sich nicht zu 100% ausschließen. Der existenzielle Schaden eines Datenverlustes hingegen schon – mit einer professionellen Datensicherung. Die meisten Kanzleien wissen allerdings gar nicht, ob sich ihre Daten im Ernstfall wirklich wiederherstellen lassen.
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Deutsches Anwaltsrechenzentrum
Die sicherste Möglichkeit für Ihre Daten ist das Deutsche Anwaltsrechenzentrum.
24/7 Überwachung, Brandschutz und Zutrittskontrolle, Argon Gaslöschanlage und feuerfeste Bauzellenweise nach F90 / F120. Redundante Strom- und Datenleitungen sorgen für höchste Verfügbarkeit.