beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Am 1. Januar 2022 ist die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sollte die Kommunikation zwischen Kanzleisoftware und beA einwandfrei laufen – beim Empfangen, Versenden und bei der Verarbeitung im RA-MICRO E-Workflow. Hierzu sind in einigen Kanzleien noch die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und beim laufenden Support.