beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

Am 1. Januar 2022 ist die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sollte die Kommunikation zwischen Kanzleisoftware und beA einwandfrei laufen – beim Empfangen, Versenden und bei der Verarbeitung im RA-MICRO E-Workflow. Hierzu sind in einigen Kanzleien noch die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und beim laufenden Support.

beA Schulungen

Wir bieten Ihnen zur Bedienung der beA-Schnittstelle und für den elektronischen Versand professionelle beA-Schulungen an. Alle Schulungen finden Sie hier:

Zu unseren Schulungen

beA Einrichtung

Haben Sie das beA in Ihre Kanzleisoftware eingebunden? In vielen Fällen erleichtert dies die Arbeit erheblich. RA-MICRO bietet von sich aus eine Schnittstelle, die nach vollständiger Einrichtung einen hohen Nutzen bietet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und testen bereits im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen den Empfang und Versand von Nachrichten.

beA Einrichtung anfragen

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