§ 10 RVG geändert: Anwaltsrechnungen auch in Textform erlaubt
Unser Tipp, um die Arbeit im Büro zu vereinfachen und damit Sie und Ihre Mitarbeiter zu entlasten – prüfen Sie, ob über RA-MICRO ein aktueller und funktionstüchtiger Direkt-Briefkopf für die Rechnungsstellung zur Verfügung steht. Im Gebührenmodul kann in diesem Fall in der Abschlussmaske der Direktdruck bzw. E-Versand angesteuert werden und Ihre Rechnungen werden direkt im pdf-Format erstellt, als Anlage generiert und natürlich in die E-Akte sowie in den Rechnungsordner abgelegt.
Ihre Vorteile:
-schnellere Rechnungserstellung
-kein Nachformatieren in der Wordschnittstelle
-keine unnötigen Kosten für Papier und Porto
-kein umständlicher Scan- und Unterschriftenprozess
Nutzen Sie die neuen gesetzlichen Möglichkeit und Freiheit, um Ihren Workflow in der Kanzlei zu optimieren! Mit der Integration eines Direktdruckbriefkopf im RA-MICRO System schaffen Sie zudem den Vorteil, den Mahnlauf Ihrer Rechnungen aus RA-MICRO heraus mit Direktdruck oder E-Brief durchzuführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Direktdruckbriefkopfs über den Briefkopfdesigner in RA-MICRO. Kontaktieren Sie zur Beratung und Erstellung des Angebots unser Vertriebsteam.