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§ 10 RVG geändert: Anwaltsrechnungen auch in Textform erlaubt

Seit dem 17.07.2024 reicht die Textform bei Anwaltsrechnungen aus. Gemäß der aktuellen Änderung des § 10 RVG, die am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, genügt es nun, Anwaltsrechnungen in Textform zu übermitteln. Das bedeutet, dass eine Rechnung per E-Mail oder einem anderen elektronischen Format verschickt werden kann, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Diese Änderung wurde im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz umgesetzt und soll die Bürokratie entlasten Die Verantwortung für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung bleibt jedoch weiterhin bei den Anwält:innen. WEITERLESEN...

Unser Tipp, um die Arbeit im Büro zu vereinfachen und damit Sie und Ihre Mitarbeiter zu entlasten – prüfen Sie, ob über  RA-MICRO ein aktueller und funktionstüchtiger  Direkt-Briefkopf für die Rechnungsstellung zur Verfügung steht. Im Gebührenmodul kann in diesem Fall in der Abschlussmaske der  Direktdruck bzw. E-Versand angesteuert werden und Ihre Rechnungen werden direkt im pdf-Format erstellt, als  Anlage generiert und natürlich in die E-Akte sowie in den Rechnungsordner abgelegt.

Ihre Vorteile:

-schnellere Rechnungserstellung

-kein Nachformatieren in der Wordschnittstelle

-keine unnötigen Kosten für Papier und Porto

-kein umständlicher Scan- und Unterschriftenprozess

Nutzen Sie die neuen gesetzlichen Möglichkeit und Freiheit, um Ihren Workflow in der Kanzlei zu optimieren! Mit der Integration eines  Direktdruckbriefkopf im RA-MICRO System schaffen Sie zudem den Vorteil,  den Mahnlauf Ihrer Rechnungen aus RA-MICRO heraus mit Direktdruck oder E-Brief durchzuführen.

Gerne unterstützen wir Sie  bei der Erstellung des Direktdruckbriefkopfs über den Briefkopfdesigner in RA-MICRO. Kontaktieren Sie zur Beratung und Erstellung des Angebots unser Vertriebsteam.

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