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BMJV verordnet beA-Start am 29. September

Aktuelle Neuerungen zum elektronischen Rechtsverkehr zum nachlesen.

Erst sollte es zum Jahresanfang 2016 kommen, dann doch nicht, wenig später wurde der 29.9. als beA-Starttermin ausgerufen, nur um kurz danach aufgrund zweier AGH-Entscheidungen zurückzurudern. Das beA war bereits auf dem besten Weg, dem Neubau des Berliner Flughafens Konkurrenz zu machen. Dennoch hielten BRAK und beA-Support auf Nachfrage durch Michgehl & Partner am Starttermin fest. Nun schaltet sich offenbar das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein, um per Verordnung den 29.09.2016 zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durchzusetzen.

Einführung und Testphase

Dabei wird die angestrebte Lösung sowohl den Plänen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch den Interessen der siegreich klagenden Rechtsanwälte gerecht, die eine haftungsrelevante Nutzungspflicht ohne vorherige Test- und Gewöhnungsphase ablehnen. Die „Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV)“ stellt zunächst klar, dass der BRAK nicht nur die Einrichtung aufgetragen wurde, sondern auch die Freischaltung zum Empfang. Mit einer Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Nutzung ab dem 1.1.2018 bietet sie jedoch hinreichend Gelegenheit, sich technisch und organisatorisch mit dem System vertraut zu machen. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung am 23. September den Bundesrat passiert und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer zum 29. September eingerichtet sind.

Vorbereitungen in der Kanzlei für den beA-Start

Um Sie zum Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bestmöglich zu unterstützen, bieten wir einen beA Premium Support für eine begrenzte Anzahl Kanzleien an. Sichern Sie sich jetzt einen Termin für die Umstellung – es ist bereits absehbar, dass die Techniker-Kapazitäten im September ausgelastet sein werden.

Leistungen im beA Premium Support:

  • Garantierter Support-Termin für die beA-Einrichtung
  • Die Bestellung der beA-Karten und Kartenlesegeräte erfolgt durch die Kanzlei unter bea.brak.de (Auf Wunsch unterstützen wir dabei oder führen die Bestellung für Sie durch).
  • Im Support-Termin unterstützt Michgehl & Partner telefonisch und per Fernsupport bei folgenden Tätigkeiten:
    • Einbindung des Kartenlesegeräts
    • Erstanmeldung und Einrichtung der Rechtestruktur: Wer darf bearbeiten, lesen, versenden?
    • Einbindung des beA als Quelle in das RA-MICRO e-Postfach
    • Einfügen der persönlichen Safe-ID in den bestehenden RA-MICRO Briefkopf
    • Einrichtung der E-Mail-Benachrichtigung für neu eingehende beA-Nachrichten
    • Gemeinsame Überprüfung der von der BRAK empfohlenen Empfangsbereitschaft
    • Zusätzliche Überprüfung der Kanzlei-Rahmenbedingungen in Bezug auf IT-Sicherheit, Druck und Scan.
    • 30 Tage kostenloser Telefonsupport bei Fragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
  • Preis des beA Premium Support:
    • 149,00 € pro Rechtsanwalt
    • 49,00 € pro Mitarbeiter mit beA-Zugriff

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