Blog

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist gestartet

Informationen zu den Änderungen im elektronischen Rechtsverkehr

Was lange währt, wird endlich gut. Im vierten Anlauf ist das besondere elektronische Anwaltspostfach beA nun wirklich online und kann, sollte und muss genutzt werden. Ohne eine eigentlich geplante Übergangsfrist tritt die passive Nutzungspflicht ebenfalls am 3. September 2018 in Kraft. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen also in der Lage sein, neue Nachrichten im beA zu empfangen und zu verarbeiten.

beA: Nur der Anfang einer flächendeckenden Kanzlei-Digitalisierung

Zunächst wirkt die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unspektakulär: Berufsträger erhalten einfach nur ein weiteres E-Mail-Postfach. Das beA wird jedoch zum verpflichtenden Kommunikationskanal im Rechtsverkehr und das wird Folgen haben. Die bisher weit verbreitete Praxis, E-Mails und digitale Schriftsätze auszudrucken, wird einfach zu aufwändig. (Fast) alle Kanzleien werden daher kurz- und mittelfristig auf eine digitale Arbeitsweise umstellen. Einige wenige haben bereits damit begonnen und wir freuen uns, dass wir sie dabei begleiten durften. Vom Projektmanagement über die Umstellung der Scan- und Verarbeitungsprozesse, Softwareanpassungen, Schulungen und Installationen bis zur nachhaltigen Veränderung der Kanzleikultur konnten wir viele wertvolle Erfahrungen aufbauen. Gerne begleiten wir auch Sie bei der Digitalisierung der Kanzlei.

Kanzlei-Digitalisierung: Ein Schritt nach dem anderen

Bevor wir nun das Großprojekt Digitalisierung in Ihrer Kanzlei anstoßen, beginnen wir erst einmal mit der Unterstützung zur Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches. Hierfür haben wir ein paar Angebote für Sie vorbereitet:

Wie können wir Sie unterstützen? Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage.

Sie wollen immer auf dem Laufenden bleiben?
Jetzt Newsletter abonnieren.