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Datensicherung und Datenschutz

Wir übernehmen die Datensicherung und gewährleisten dabei den Datenschutz für Ihre Kanzlei.

Ihre Daten sind ein wertvolles Gut – zusammen mit der besonderen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB ergibt sich ein sehr hoher Schutzbedarf. Hierfür sollten Sie einen Dienstleister in Anspruch nehmen, der sich mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in  Anwaltskanzleien auskennt. Gerade bei der Datensicherung wissen wir, dass die Mehrzahl der Anwaltskanzleien große Unzulänglichkeiten aufweist, die im Ernstfall zu Datenverlust oder Geheimnisoffenbarung führen.

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