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Digitalisierung und Automatisierung in der Anwaltskanzlei

Zum Auftakt der Veranstaltung „Herzlich Willkommen im Deutschen Anwaltsrechenzentrum“ am 17. März 2017 in Düsseldorf referiert Dipl.-Kfm. Holger Esseling, Geschäftsführer der Michgehl & Partner GmbH, zur Entwicklung des Anwaltsmarktes in Bezug auf Digitalisierung und Automatisierung.

Dass sich gerade in der IT-Branche manche Entwicklung schneller vollzieht, als es viele erwarten, zeigt Esseling anhand des Smartphones: Heute in jeder Hosentasche und von zentraler Bedeutung für viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, kann man sich kaum vorstellen, dass die Präsentation des ersten iPhones gerade einmal zehn Jahre her ist.

Die rasante Entwicklung zeigt sich an weiteren Beispielen: Die großen Lexikon-Verlage haben zu Beginn von Wikipedia und weitere Online-Plattformen was gemacht? Genau, gelacht haben sie. Keine ausgebildeten Autoren und Lektoren, keine Struktur und sowieso absolut unseriös und unverlässlich. Wenige Jahre später haben sie ihre Arbeit an Brockhaus und Co. eingestellt. Was hat das nun mit Rechtsanwälten zu tun? Die Digitalisierung ist auch hier in vollem Gange, auch wenn es mancher noch nicht mitbekommen hat. Und es geht laut Esseling noch weiter: „Die Digitalisierung bildet erst die Basis für die folgende Automatisierung“. Beispiel gefällig?

In Großbritannien hat ein „Anwaltsroboter“ Strafzettel überprüft und bei Erfolgsaussicht Widerspruch eingelegt – vollautomatisch. In 165.000 Fällen hat er eine Erfolgsquote von 64%. Solche Helferlein ersetzen nicht den Anwalt, aber sie zeigen, wohin der Weg führt: Immer mehr Prozesse, gerade in der Dokumentenerstellung werden dramatisch vereinfacht oder vollautomatisiert. „Jeder repetitive Prozess wird automatisiert“, dieses Dogma betont Esseling immer wieder und blickt auf andere Branchen, in denen diese Veränderungen längst vollzogen wurden: Menschenleere Produktionshallen und Bankmitarbeiter, die auf eine Entscheidung ihres Computers warten, sollen hier exemplarisch herhalten.

Die Automatisierung einzelner Tätigkeitsfelder für Rechtsanwälte könnte zur ernstzunehmenden Gefahr werden, da sie mit Grenzkosten nahe Null fast beliebig skalierbar sind. Allerdings bieten sie auch neues Potential: Sie senken die Eintrittsbarrieren für die potentiellen Mandanten. Wo ein Mensch heute mit seinem Strafzettel den Weg zum Rechtsanwalt scheut, weil der Aufwand zu groß erscheint, da tippt er doch „mal eben“ seine Daten in ein Online-Formular in nimmt eine Rechtsdienstleistung in Anspruch. Die Frage bleibt allerdings, wer von dieser Entwicklung letztlich profitiert.

Doch sehen wir uns den Ablauf der Digitalisierung einmal ganz handfest in einer Kanzlei an. Holger Esseling unterscheidet hier drei Stufen:

  1. Hybridbetrieb: Zunehmende Digitalisierung unter Beibehaltung der Papierakte. In diesem Stadium fallen zunächst zusätzliche Kosten an, die den Nutzen übersteigen.
  2. Digitalisierung: Mit Abschaffung der Papierakte können dann Kosten der Dokumentenerstellung, des Versandes und der Bearbeitung signifikant gesenkt werden.
  3. Automatisierung: Jeder wiederkehrende digitale Prozess kann so abgebildet werden, dass kaum noch oder gar kein menschliches Zutun mehr nötig ist.

Was genau lässt sich nun in der anwaltlichen Arbeit automatisieren? Einen einfachen Fall zeigt Holger Esseling mit der Berechnung des Trennungsunterhalts auf: Mancher Anwalt berechnet diesen noch händisch, andere nutzen Software wie WinFam oder eine Excel-Tabelle. Alles, was sich so berechnen lässt, kann auch weitergehend automatisiert werden und es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein gut nutzbarer Rechner zum Trennungsunterhalt im Internet kostenfrei zur Verfügung steht. „Aber das ist ja gar nicht rechtssicher“, wendet der Familienrechtler ein. Das interessiert den sich gerade Trennende allerdings gar nicht. Er hat genug andere Sorgen und möchte einfach ungefähr wissen, wie viel Unterhalt nun angemessen ist. „Ich verschenke doch nicht meine Arbeit“, sagt der nächste Fachanwalt. Nein, Sie nicht – aber andere. Und die werden dann ein Jahr später auf einen passenden Anwalt verweisen, der die Scheidung übernimmt.

Oder nehmen wir einen Immobilienkaufvertrag: Viele Kanzleien arbeiten mit Musterverträgen als Word-Formular. Hier werden alle Daten manuell eingetragen, Textblöcke gestrichen oder hinzugefügt und Änderungen vorgenommen. Im gesamten Verfahren werden so die Daten der Beteiligten oder des Grundbuchs immer wieder aufs Neue in die unterschiedlichen Dokumente eingefügt, getippt oder per Copy and Paste übertragen. Eine erste Vereinfachung bietet dabei das professionelle Verwalten von Textbausteinen. Im nächsten Schritt wird eine Schnittstelle zur Kanzleisoftware genutzt, um häufig wiederkehrende Daten direkt aus dem System zu ziehen. In der letzten Ausbaustufe wird ein Formular aufgebaut, in das die relevanten Daten eingetragen werden und der Vertrag sowie die folgenden Dokumente lassen sich vollautomatisch auf Knopfdruck erzeugen.

Das Problem: Kleinere Kanzleien können den hohen Aufwand für die Erstellung solcher Dokumentenvorlagen, Formulare und Automatisierungen nicht leisten. Es müsste zunächst ein Mitarbeiter umfassend geschult und eingewiesen werden und dann benötigt er mehrere Wochen, um die Vorbereitungen zu treffen. Daher bietet Michgehl & Partner hier als zentraler Dienstleister die Möglichkeit, diese Kosten mit anderen Kanzleien zu teilen. Wenn Sie einen wiederkehrenden Prozess in der Kanzlei automatisieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit unsere Unterstützung. Melden Sie sich gerne direkt bei h.esseling@michgehl.de

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