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Durchsuchbare PDF-Dokumente gemäß § 2 ERV-V

Die Einführung des § 2 ERVV und ihre Aufwirkungen auf den elektronischen Rechtsverkehr

Ab dem 1. Juli 2019 verpflichtet die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) Anwaltskanzleien zur Übermittlung elektronischer Dokumente in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF. Viele Kanzleien haben hierzu noch keine Lösung eingeführt, insbesondere bei der Texterkennung eingescannter Dokumente. Der beA PDF Converter bietet eine einfache und professionelle Lösung, die kompatibel mit Ihren bestehenden Scannern ist. So entfallen Neuanschaffungskosten und Sie sind in kürzester Zeit rechtskonform.

Der beA PDF Converter ist speziell für RA-MICRO Anwaltskanzleien entwickelt worden und verfügt über Schnittstellen zum RA-MICRO E-Workflow. So ist eine reibungslose Weiterverarbeitung gewährleistet. Eingescannte Dokumente, aber auch weitere Dateiformate wie Mandantenbilder werden automatisch in das Langzeitarchivierungsformat PDF/A umgewandelt, komprimiert und texterkannt. So können Sie auch den stark wachsenden Datenbestand deutlich bremsen und große Dateien einfacher verarbeiten und versenden. Mit nur einer Lizenz für eine unbeschränkte Anzahl an Scannern, Scans und Scanservern ist der beA PDF Converter die All-in-One Lösung für Kanzleien – natürlich inklusive Softwarepflege und Support.

Buchen Sie jetzt den beA PDF Converter zum Einführungspreis von 49,00 € monatlich (bis zum 31.10.2019) mit beiliegender Servicevereinbarung. (abgelaufen)

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