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Garantierte beA-Einrichtung mit Rücktrittsrecht

Buchen Sie unser Angebot zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird am 3. September 2018 freigeschaltet. Zu diesem Zeitpunkt, eventuell verlängert um eine vierwöchige Übergangsfrist, beginnt auch die passive Nutzungspflicht für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt. Allerdings ist der beA-Start zu diesem Zeitpunkt noch an Bedingungen geknüpft, dass bestehende Sicherheitslücken behoben werden. Wir wissen demzufolge einmal mehr nicht sicher, wann es losgeht. Nur eines wissen wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit: Es geht los.

beA einrichten oder warten?

Sie als Kanzlei stehen nun vor einem Dilemma: Auf der einen Seite müssen Sie zum Start der passiven Nutzungspflicht über ein empfangsbereites beA-Postfach verfügen, auf der anderen Seiten möchten Sie nicht (schon wieder) Geld und Zeit investieren, um dann von einer weiteren Verzögerung zu erfahren. Sie benötigen also die Möglichkeit, sich bereits einen garantierten Einrichtungstermin zu sichern, von dem Sie jedoch kostenfrei zurücktreten können, falls sich der Zeitplan verändert. Genau das bieten wir Ihnen heute an.

Garantierten Termin ohne Risiko sichern

Reservieren Sie mit dem Antwortfax einen Termin zur beA-Einrichtung. Es ist absehbar, dass unsere Techniker und Schulungskräfte im Herbst ausgebucht sein werden, da möchten wir unseren Kunden die Möglichkeit einer Vorzugsbehandlung geben. Sollte sich die Einführung des beA und der passiven Nutzungspflicht um mehr als 4 Wochen verzögern, können Sie die Buchung einfach stornieren oder einen neuen Termin vereinbaren. Jetzt mit dem Antwortfax risikolos einen garantierten Termin sichern…

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