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Ooops, they did it again: beA-Start erneut verschoben

Wieder verschoben: lesen Sie hier die Neuigkeiten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach.

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat am 6. Juni 2016 beschlossen, dass ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach nur mit ausdrücklicher Einwilligung des antragstellenden Rechtsanwalts zum Empfang freigeschaltet werden darf. Daraufhin verkündete die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK, die Einrichtung empfangsbereiter beAs nicht vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen. Das bedeutet im Klartext: Es gibt aktuell keinen Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach – mal wieder. Eine gewisse Ernüchterung ist dem Autor vermutlich anzumerken.

Und jetzt?

Wir können im Grunde nur wiederholen, was wir bei der ersten Verschiebung gesagt haben: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Digitalisierung der Anwaltskanzleien ist in vollem Gange und nicht mehr aufzuhalten. Sie als Kanzlei haben abermals mehr Zeit für die Vorbereitung und sollten sie nutzen. Die wichtigsten Vorbereitungen haben wir in einem Leitfaden zusammengefasst. Zusätzlich können Sie mit nur vier Fragenüberprüfen, wie gut Sie vorbereitet sind und erhalten einen 25-seitigen individuellen Leitfaden für Ihre Kanzlei.

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