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Pflicht zur elektronischen Rechnung - RA-MICRO Briefköpfe müssen angepasst werden

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bestehen. Damit Anwaltskanzleien dieser reibungslos nachkommen können, sind in 2024 Änderungen an der Kanzleisoftware vorzunehmen. Bei RA-MICRO muss in erster Linie der sog. Direktbriefkopf angepasst werden, um die Übertragung in die elektronischen Rechnungen zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten per Mail an vertrieb@michgehl.de . WEITERLESEN...

Zwar wird es in der Zeit von 2025 bis 2027 noch Ausnahmen und eine stufenweise Einführung geben, es scheint allerdings sinnvoll, die Änderungen in 2024 vorzunehmen und gut vorbereitet in die Umstellung zu gehen. Details zur Umstellung finden sich auch in diesem Beitrag. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Umstellung - es ist wie bei den meisten stichtagsbezogenen Änderungen absehbar, dass zum Jahresende die Kapazitäten knapp werden.

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