Sicherheit ist kein Luxus sondern eine Notwendigkeit
So funktioniert 2FA
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen Sie sich nicht nur mit Ihrem Passwort, sondern zusätzlich mit einem weiteren Faktor identifizieren – zum Beispiel über einen SMS-Code, eine Authenticator-App oder Ihren Fingerabdruck. Das bedeutet: Selbst wenn ein Angreifer Ihr Passwort kennt, scheitert er meist am zweiten Schritt.
Zu den gängigsten Methoden der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zählen:
Bei Bankkonten
- - SMS-TAN: Nach der Passworteingabe erhalten Sie einen einmaligen Code per SMS, den Sie zur Bestätigung eingeben müssen.
- Hardware-Token: Spezielle Geräte wie TAN-Generatoren - erzeugen einmalige Codes oder ermöglichen die Authentifizierung via USB/NFC.
Bei Emailkonten –
-Authenticator-Apps: Anwendungen wie Google Authenticator oder Microsoft Authenticator generieren zeitbasierte Einmalpasswörter (TOTP), die Sie beim Login nutzen.
Weitere 2-FA-Methoden
- Push-Benachrichtigungen: z.B. beim Kundenlogin auf Webseiten bzw. bei Bezahlmethoden im Internet mit Kreditkarte. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung auf Ihr Smartphone, die Sie einfach per Klick bestätigen können.
- Biometrische Verfahren: Nutzung von Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Iris-Scan als zweiter Faktor.
Seit Jahren richten wir auch im Rechenzentrum die Mailstrukturen mit 2-FA Methoden ein. Sind Ihre Mailzugänge noch nicht mit 2-FA ausgestattet? Machen Sie den nächsten Schritt und schützen Sie sich und Ihre Kundendaten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung. Kontaktieren Sie uns via Email an vertrieb@michgehl.de. Wir beraten Sie umfassend zu diesem und anderen sicherheitsrelevanten Themen.
Sicherheit ist kein Luxus – sondern eine Notwendigkeit, die Ihre Kanzlei vor Schaden bewahrt und die digitale Zukunft sichert.