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Wie die Papierakte aus dem Umlauf verschwindet – Praxisbeispiel der Kanzlei Badde & Partner in Bottrop

Gewinnen Sie vor Ort Einblicke, wie die digitale Arbeit in einer Kanzlei aussehen kann.

Die Anwaltskanzlei Badde & Partner in Bottrop hat sich entschieden, zu Beginn des Jahres 2017 mit der Digitalisierung der Kanzleiabläufe zu beginnen. Beratend begleitet wurden sie dabei von der Michgehl & Partner GmbH. Der Projektverlauf zeigt deutlich, dass gar nicht so viele Maßnahmen notwendig sind, um die Papierakten aus dem Umlauf zu nehmen. Wir möchten die wesentlichen Schritte kurz darstellen.

Veränderung beginnt im Kopf – und zwar gemeinsam

Kanzlei-Workshop: Zu Beginn des Jahres haben wir für einen Tag die Kanzlei geschlossen und mit allen Mitarbeitern einen Kick-Off Workshop durchgeführt. Hier wurde zunächst das Projekt vorgestellt und jeder Mitarbeiter nach seinen Zielen oder Bedenken gefragt. Die Diskussion war weit weniger hitzig, als man vielleicht vermuten könnte. So waren jedoch zu Beginn alle Mitarbeiter ins Boot geholt und wir wussten bereits recht genau, wer ein Unterstützer und wer eher ein Gegner der anstehenden Veränderungen sein wird. Im nächsten Schritt haben wir die bestehenden Abläufe der Kanzlei aufgenommen, hinterfragt und die neuen Soll-Prozesse in der papierlosen Kanzlei definiert. Hierbei sind auch gleich die ersten Quick Wins entstanden: Prozesse, die jeden Tag Zeit kosten, die aber niemand benötigt – also gleich weg damit.

Professionelles Management des Change-Prozesses: Webseite, Soll- und Ist-Prozesse, To-Do-Liste

Maßnahmenplan: Ergebnis des ersten Workshops war im Kern eine To-Do-Liste mit allen zu erledigenden Arbeiten. Neben den bisherigen und zukünftigen Prozessen wurde diese Liste auf einer eigens erstellten Projekt-Webseite zur Digitalisierung der Kanzlei dargestellt. Wesentliche Inhalte waren die Verbesserung des Scan-Prozesses mit automatischer Zuordnung der Dokumente, die Herstellung einer besseren Verfügbarkeit der IT durch eine Veränderung des Backup-Verfahrens zur schnelleren Rekonstruktion und die Erstellung neuer Regeln zum Umgang mit digitalen Dokumenten. Hier sammeln sich noch viele kleine Detailaufgaben, die nicht im Einzelnen wiedergegeben werden sollten – es wurde jedoch schnell klar: Am 1. April können wir die Papierakten zumindest aus dem Umlauf nehmen.

Einführung der digitalen Akte und Entfernung der Papierakte

Umsetzung: Nach erfolgreicher Umsetzung der wesentlichen vorbereitenden Punkte aus dem Maßnahmenplan wurde tatsächlich am 1. April 2017 der neue Workflow eingeführt: Papierdokumente durchlaufen noch manuell den Stempel- und Fristenprozess und werden anschließend eingescannt und ausschließlich digital weiterverarbeitet. Hier bedurfte es natürlich einiger Anpassungen und Umgewöhnungen, aber nach wenigen Tagen hatte sich der Zeitaufwand für das Umhertragen von Akten bereits deutlich reduziert. Auch für das Offline-Arbeiten bei Gericht und viele weitere Fragestellungen wurde eine passende Lösung gefunden.

Digitalisierung ist nur der Anfang – auf dem Weg zur Automatisierung

Automatisierung: Die Abschaffung der Papierakte ermöglicht einen wesentlichen weiteren Schritt: Die Automatisierung von Abläufen. So haben wir zunächst im Notariat begonnen, die Erstellung von Verträgen wesentlich zu vereinfachen. Mithilfe von RA-MICRO WDM-Textbausteinen, Schnittstellen zur Kanzleisoftware und individuellen Abfragemasken können zu Beginn die wesentlichen Daten einmalig erfasst werden. Alle folgenden Dokumente, beispielsweise eines Hauskaufs, werden auf Knopfdruck erstellt – rechtssicher und fehlerfrei noch dazu.

Gerne beraten wir Sie zur Digitalisierung und Automatisierung in Ihrer Anwaltskanzlei. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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