Wiedereinsetzung in Gefahr - beA-Schulung und Eingangsprüfung laut BGH zwingend notwendig
Zwei wesentliche Anforderungen für Kanzleien stellt das BGH dabei immer wieder heraus (weiterführende Informationen und Urteile finden Sie hier):
- die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Übermittlung
- die Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter und Berufsträger
Für beides möchten wir Ihnen entsprechende Informationen und Lösungsvorschläge unterbreiten.
Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Übermittlung
Wie Sie in RA-MICRO und in der beA-Weboberfläche den Versandweg und die erfolgreiche Übermittlung nachvollziehen können, dazu finden Sie eine umfangreiche Anleitung im RA-MICRO Helpdesk. Auch im beA Supportportal finden sich einige Hinweise hierzu. Eine bloße Anweisung der Mitarbeiter reicht jedoch laut BGH nicht aus, um der Sorgfaltspflicht Genüge zu tun.
Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter und Berufsträger
Vielmehr ist explizit gefordert eine detaillierte Schulung aller mit dem Versand über das beA betrauten Mitarbeiter und Berufsträger. Insbesondere muss diese Schulung die Unterscheidung zwischen Übermittlungsprotokoll und Eingangsbestätitung enthalten sowie den Speicherort innerhalb der Kanzleisoftware und den notwendigen Inhalt der Eingangsbestätigung. Häufig scheitern Wiedereinsetzungsanträge am mangelnden Nachweis dieser Schulung. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer unserer beA-Schulungen, zum Beispiel der Onlineschulung "Digitalisierung. Einfach. Gemacht.". So erhalten Sie im Zweifel auch eine externe Bestätigung für die sorgfältige und sachgerechte Unterweisung. Buchen Sie die Teilnahme für alle Mitarbeiter mit beA-Verantwortung direkt hier: https://michgehl.de/seminare