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Wiedereinsetzung in Gefahr - beA-Schulung und Eingangsprüfung laut BGH zwingend notwendig

Die Überprüfung des beA-Versandes und des Eingangs bei Gericht stellt Kanzleien immer wieder vor Herausforderungen. Manchmal ist fehlende Zeit ursächlich, häufig fehlen jedoch auch grundlegende Kenntnisse, um den Versandweg zuverlässig nachzuvollziehen. In der Folge gehen wichtige Anträge unbemerkt nicht bei Gericht ein und der Antrag auf Wiedereinsetzung wird abgelehnt. Schließlich hat der BGH bereits mehrfach und eindeutig darauf hingewiesen, dass eine sorgfältige Überprüfung der erfolgreichen Übermittlung unabdingbar ist und dass eine detaillierte Schulung der mit dem Versand über das beA betrauten Mitarbeiter und Berufsträger notwendig ist. WEITERLESEN...

Zwei wesentliche Anforderungen für Kanzleien stellt das BGH dabei immer wieder heraus (weiterführende Informationen und Urteile finden Sie hier):

  • die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Übermittlung
  • die Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter und Berufsträger

Für beides möchten wir Ihnen entsprechende Informationen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Übermittlung

Wie Sie in RA-MICRO und in der beA-Weboberfläche den Versandweg und die erfolgreiche Übermittlung nachvollziehen können, dazu finden Sie eine umfangreiche Anleitung im RA-MICRO Helpdesk. Auch im beA Supportportal finden sich einige Hinweise hierzu. Eine bloße Anweisung der Mitarbeiter reicht jedoch laut BGH nicht aus, um der Sorgfaltspflicht Genüge zu tun.

Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter und Berufsträger

Vielmehr ist explizit gefordert eine detaillierte Schulung aller mit dem Versand über das beA betrauten Mitarbeiter und Berufsträger. Insbesondere muss diese Schulung die Unterscheidung zwischen Übermittlungsprotokoll und Eingangsbestätitung enthalten sowie den Speicherort innerhalb der Kanzleisoftware und den notwendigen Inhalt der Eingangsbestätigung. Häufig scheitern Wiedereinsetzungsanträge am mangelnden Nachweis dieser Schulung. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer unserer beA-Schulungen, zum Beispiel der Onlineschulung "Digitalisierung. Einfach. Gemacht.". So erhalten Sie im Zweifel auch eine externe Bestätigung für die sorgfältige und sachgerechte Unterweisung. Buchen Sie die Teilnahme für alle Mitarbeiter mit beA-Verantwortung direkt hier: https://michgehl.de/seminare​

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