Wir bringen Sie sicher durch den Wandel Jetzt vorbereitet sein: Gesetzliche Änderungen im Blick Streitwertgrenzen, Einführung der eAkte & eNoVA –
1. Neue Streitwertgrenzen: Mehr Klarheit, bessere Planung
- Justizreformen: Neue Zuständigkeiten für Amts- und Landgerichte (Amtsgericht bis 10.000 € Streitwert, Anwaltszwang entfällt), höhere Berufungsgrenzen (ab 1.000 €).
Die Anpassung der Streitwertgrenzen wirkt sich direkt auf Verfahrenswahl, Kosten und Zuständigkeiten aus. Sie können diese Vorteile für sich nutzen:
- Schnelligkeit und Effizienz: Amtsgerichtliche Verfahren gelten oft als weniger formalisiert und Verfahren werden potenziell schneller abgewickelt, als Verfahren vor den Landgerichten.
- Nähe zum Mandanten: Durch die Streitwertanhebung können Sie Ihre lokale Stärke ausspielen und vermehrt lokale Fälle vor den nahegelegenen Amtsgerichten führen, was Reisezeiten und -kosten reduzieren kann.
- Flexibilität bei der Mandatierung: In Verfahren bis 10.000 € besteht kein Anwaltszwang. Dies ermöglicht es Kanzleien, auch Mandanten zu beraten, die (theoretisch) die Verfahren eigenständig führen könnten, aber für eine rechtssichere Vertretung werden sich Mandanten dennoch ihren anwaltlichen Rat einholen. Hier spielt die Mandantenbindung künftig eine entscheidende Rolle.
Nachteile und Herausforderungen.
- Geringere Gebühren: Durch den Wegfall des Anwaltszwangs bzw. durch die Verhandlung vor Amtsgerichten, entfällt u. U. die obligatorische Rolle des Terminsvertreters bei weiten Distanzen. Dadurch befürchten Berufsverbände wie die BRAK und der DAV bei gleichem Arbeitsaufwand Umsatzeinbußen.
- Erschwerte Berufung: Die Grenze für die Berufungssumme liegt nun bei € 1.000,00 und die Nichtzulassungs-beschwerde zum Bundesgerichtshof ist zukünftig erst ab einem Wert von 25.000,00 € eröffnet, was den Zugang zur nächsthöheren Instanz erschwert und die Planungssicherheit für Mandate verringern kann.
- Konkurrenz durch Legal Tech: Ohne Anwaltszwang bis 10.000 € könnten vermehrt KI-basierte Tools oder spezialisierte Legal-Tech-Anbieter in diesen Markt drängen, was den Wettbewerbsdruck auf klassische Kanzleien erhöhen kann. Die KI kann im Zusammenhang mit anwaltlicher Tätigkeit ein sehr gutes Hilfsmittel darstellen, jedoch lässt sich qualifizierte Sachbearbeitung auch nach dem Berufsrecht nicht auf „Knopfdruck“ und allein durch Einsatz von KI-Lösungen abbilden.
Unser Resümee: Der Vorteil liegt primär in einer möglichen Verfahrensbeschleunigung und der lokalen Stärkung. Dem gegenüber besteht jedoch ein mögliches Risiko leicht sinkender Durchschnittshonorare pro Fall. Durch gezielten Einsatz von KI-Tools bzw. Anwendungen, könnte dem jedoch praktisch entgegnet werden.
2. Die eAkte: Ihr Schritt ins digitale Zeitalter
Mit der Einführung der eAkte beginnt eine neue Ära der Aktenführung. Prozessbeteiligte profitieren von schnellerem Zugriff, höherer Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit. Die meisten Kanzleien nutzen die eAkte als führende „Handakte“. Die weiteren Entwicklung in der Justiz bzgl. der eAkte bleiben abzuwarten. Flächendeckend hätte diese auch in Gerichten Einzug finden sollen, jedoch sind manche Gerichte der Digitalisierung noch einen Schritt hinterher, wodurch ein gewisser Medienbruch und damit auch zeitliche Verzögerungen im Workflow einhergehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf digitale Workflows und schulen Ihr Team, damit Ihre Kanzlei medienbruchfrei auch künftig reibungslos und rechtssicher agiert.
3. eNoVA: Zukunft der notariellen Arbeit
Die elektronische Notariatsverhandlung und -aufsicht (eNoVA) ermöglicht es Notarinnen und Notaren, Vorgänge noch effizienter, sicherer und transparenter zu gestalten.
Kernfunktionen des XNotar-Moduls "eNoVA"
Das Modul wird sukzessive innerhalb der XNP-Softwareumgebung erweitert:
- Mitteilungen an Gutachterausschüsse: Seit März 2024 können Daten zu Immobilienverträgen (Vertragsgegenstand, Beteiligte, Gegenleistung) elektronisch übermittelt werden.
- Elektronische Veräußerungsanzeige (Finanzamt): Ab dem 19. Januar 2026 ist die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen (nach dem Grunderwerbsteuergesetz) an die Finanzämter möglich. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen wurde dies bereits erfolgreich im Echtbetrieb getestet.
Strukturierte Datenübermittlung: Statt einfacher PDFs werden Datensätze in Formaten wie XJustiz verwendet, um eine automatisierte Weiterverarbeitung bei den Empfängerbehörden zu ermöglichen
Umsetzungen zum geplanten eNoVA-Gesetz in RA-MICRO
Die elektronische Kommunikation mit den Gutachterausschüssen ist bereits jetzt über die Funktion eNoVA - zu finden über den Menüpunkt Elektronischer Rechtsverkehr - möglich. Der Nachrichtenversand erfolgt über das RA-MICRO E-Notarpostfach.
Im Verlauf des 1. Quartals 2026 ist beabsichtigt, die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an das Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Die Kommunikation mit den Finanzämtern wird über die ELSTER-Schnittstelle erfolgen. Für den elektronischen Versand wird das Vorhandensein eines ELSTER-Organisationszertifikats erforderlich sein, welches über das ELSTER-E-Portal zu beantragen ist.
4. Digitale Beurkundung
Im Jahr 2026 erfährt die digitale Beurkundung durch 2 wesentliche gesetzliche Säulen eine massive Erweiterung: die Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung und die Ausweitung der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht.
Die elektronische Präsenzbeurkundung
Bei der elektronischen Präsenzbeurkundung handelt es sich um die zentralen Neuerungen für Notariate im Jahr 2026.
Sie kombiniert den physischen Termin vor Ort mit einer digitalen Form.
- Ablauf: Die Beteiligten erscheinen weiterhin persönlich in Ihrer Kanzlei. Die Niederschrift wird jedoch nicht mehr auf Papier ausgedruckt, sondern als elektronisches Dokument (PDF) erstellt.
- Unterschrift: Statt mit dem Stift zu unterschreiben, nutzen die Beteiligten eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. unterschreiben auf einem speziellen Unterschriftenpad/Touchscreen.
- Das spart den aufwendigen Prozess des Einscannens und ermöglicht eine sofortige medienbruchfreie digitale Weiterverarbeitung (z. B. Übermittlung an das Grundbuchamt).
Ausweitung der Online-Beurkundung (Videokonferenz)
Am 29. Dezember 2025, fanden in Deutschland erstmals elektronische Beurkundungen im sog. Präsenzverfahren statt – genau am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung.
Fakt: Das neue digitale Verfahren funktioniert vom ersten Tag an und bildet damit einen weiteren deutlichen Digitalisierungsschub für die Notariate.“
Das offizielleVideokommunikationssystem der Bundesnotarkammer ist die einzige zulässige Plattform, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten zu können.
Alle technischen Voraussetzungen sind auch auf den Informationsseiten der BNotK erhältlich. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der technischen Einrichtung der Komponenten.
Ihr Vorteil: Wir machen Sie fit für die Zukunft!
Unsere erfahrenen Mitarbeiter behalten für Sie den Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen und geben ihre Einschätzung bzgl. möglicher Auswirkungen. Ob Beratung, Schulung oder technische Implementierung – wir sind Ihr starker Partner auf dem Weg zur Digitalisierung und in allen Fragen rund um die Kanzlei.
- Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung für Kanzleien
- Workshops und Schulungen rund um digitale Lösungen
- Wir führen individuelle Prozessanalysen und Optimierungsberatungen zur Anpassung der technischen Umsetzung durch und beraten Sie vollumfänglich
- Wir begleiten Sie auf dem Weg des digitalen Wandels – damit Sie rechtssicher und effizient arbeiten können.
Setzen Sie auf unsere Kompetenz – und gestalten Sie den Wandel aktiv mit uns. Kontaktieren Sie uns unter vertrieb@michgehl.de für ein unverbindliches Beratungsgespräch!