beA Mitarbeitendenkarten verlieren sukzessive ihre Gültigkeit – gerne unterstützen wir Sie beim Kartentausch
Die Laufzeit von beA-Mitarbeitendenkarten beträgt sieben Jahre. Da im Herbst 2016 die ersten Karten ausgegeben wurden, beginnt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ab August 2023 daher mit dem Tausch der ersten Karten. Dies wurde am 01.08.2023 über den BRAK Sondernewsletter kommuniziert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Kanzleien zunächst nichts unternehmen müssen – die Zertifizierungsstelle kommt unaufgefordert auf Sie zu, wenn innerhalb der nächsten acht Wochen ein Kartentausch ansteht. Sie können sich dann entscheiden, ob weiterhin Mitarbeiterkarten genutzt werden sollen oder ein Wechsel auf ein Softwarezertifikat vorgenommen werden soll.
Achtung: Möchten Sie von einer Mitarbeiterkarte auf ein Zertifikat wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens in Ihrem beA-Portal einloggen und diese Änderung aktiv anstoßen.
Je nach Wahl werden die Karten oder Zertifikate im Anschluss automatisch versendet, müssen dann jedoch unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer als zusätzlicher Sicherheitstoken im Benutzerprofil hinterlegt werden. Gerne bieten wir Ihnen für diesen Fall unsere Supportunterstützung an, da die korrekte Hinterlegung und Rechtevergabe sowie Freischaltung von Postfächern, auf die zugegriffen werden soll, nicht ganz trivial sind und durch mehrere Personen mit entsprechenden Rechten vorgenommen werden muss.
Gerne unterstützen wir Sie beim zügigen und fehlerfreien beA-Kartentausch. Als Servicevertragskunde von Michgehl & Partner senden Sie uns einfach ein entsprechendes Ticket oder eine Mail an support@michgehl.de, sobald die neuen Karten oder Zertifikate unterwegs sind. Sollten Sie noch keine Servicevereinbarung mit uns geschlossen haben, können Sie diese direkt hier buchen. Gerne setzen wir uns dann mit Ihnen in Verbindung, um den Umfang der Zusammenarbeit zu besprechen und Ihnen einen zeitnahen Unterstützungstermin zu sichern.