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§ 10 RVG geändert: Anwaltsrechnungen auch in Textform erlaubt

Seit dem 17.07.2024 reicht die Textform bei Anwaltsrechnungen aus. Gemäß der aktuellen Änderung des § 10 RVG, die am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, genügt es nun, Anwaltsrechnungen in Textform zu übermitteln. Das bedeutet, dass eine Rechnung per E-Mail oder einem anderen elektronischen Format verschickt werden kann, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Diese Änderung wurde im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz umgesetzt und soll die Bürokratie entlasten Die Verantwortung für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung bleibt jedoch weiterhin bei den Anwält:innen. WEITERLESEN...

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12-Punkte-Plan gegen Personalmangel in der Kanzlei

Der Fachkräftemangel ist mittlerweile die zentrale Herausforderung in den meisten Anwaltskanzleien. Die Michgehl & Partner GmbH betreut seit über 25 Jahren mehr als 1.000 Kanzleien in Fragen der Kanzleisoftware, Digitalisierung, IT-Infrastruktur und -Sicherheit. Aus dieser Position heraus können wir täglich beobachten, wie das Mandatsaufkommen steigt, während die Anzahl der zugelassenen Anwälte stagniert oder sinkt und vor allem die Ausbildungszahlen deutlich nachlassen. Im Ergebnis wird es immer schwieriger, Mitarbeiter an die Kanzlei zu binden und noch schwieriger, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Wir haben aus der Praxis heraus einen 12-Punkte-Plan gegen den Personalmangel in der Kanzlei entwickelt. WEITERLESEN...

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Anwaltsforum München: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel

Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.

Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...

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Anwaltsforum Bottrop: Mit Kanzleisoftware und künstlicher Intelligenz gegen den Fachkräftemangel

Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA hat zu einem Digitalisierungsschub in Anwaltskanzleien geführt. Große Effizienzvorteile sind bisher jedoch in der Regel ausgeblieben. Zwar wurden Kosten für Papier und Porto eingespart und teilweise Prozesse effizienter gestaltet, dafür stiegen und steigen noch immer die Aufwendungen für IT-Infrastruktur und Kanzleisoftware.

Dabei wurde jedoch ein wertvolles Fundament beinahe unbemerkt gelegt: Die wesentlichen Mandatsdaten liegen mittlerweile digital vor und können somit (teil-) automatisiert weiterverarbeitet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels erwachsen daraus immense Chancen für Anwaltskanzleien.WEITERLESEN...

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CyberJack Secoder 2.0 sollte ersetzt werden

Der weit verbreitete Kartenleser CyberJack Secoder 2.0 ("der Graue") ist laut Hersteller veraltet und sollte ersetzt werden. Auch wir stellen in der Praxis fest, dass die Geräte durch Verschleiß und Verschmutzung im Laufe der Zeit anfälliger werden. Gerade wenn es in einer Fristsache eilt, ist der Ausfall des Kartenlesers ärgerlich. Noch ärgerlilcher ist es, wenn kein Ersatz vorhanden ist. Daher raten wir zum Kauf eines aktuellen Modells, um den bisherigen Kartenleser zu ersetzen oder zumindest um einen Ersatz für den Notfall zu haben. Dies ist keine Werbung, sondern ein technischer Hinweis. Wir profitieren nur insofern vom Kauf, dass Sie anschließend unterbrechungsfrei weiterarbeiten können. Hier können Sie einen neuen Kartenleser bestellen.

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MICROSOFT 365 in Anwaltskanzleien – sehr viel mehr als Word und Outlook

Eine Revolution der Kanzleiarbeit

In vielen größeren Unternehmen ist es mittlerweile zum Standard geworden und auch bei Anwaltskanzleien steht es Umfragen zufolge ganz oben auf der Liste der kommenden IT-Umstellungen: MICROSOFT 365 ist der neue Standard, wenn es um Office-Anwendungen und Zusammenarbeit geht. Dabei geht es um viel mehr als Word, Excel und Outlook – ein ganzes Arsenal von bestens vernetzten Produktivitäts-Apps steht zur Verfügung, um die Arbeit in Unternehmen, und eben auch in Anwaltskanzleien, zu verändern – ja vermutlich sogar zu revolutionieren. WEITERLESEN...

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Wiedereinsetzung in Gefahr - beA-Schulung und Eingangsprüfung laut BGH zwingend notwendig

Die Überprüfung des beA-Versandes und des Eingangs bei Gericht stellt Kanzleien immer wieder vor Herausforderungen. Manchmal ist fehlende Zeit ursächlich, häufig fehlen jedoch auch grundlegende Kenntnisse, um den Versandweg zuverlässig nachzuvollziehen. In der Folge gehen wichtige Anträge unbemerkt nicht bei Gericht ein und der Antrag auf Wiedereinsetzung wird abgelehnt. Schließlich hat der BGH bereits mehrfach und eindeutig darauf hingewiesen, dass eine sorgfältige Überprüfung der erfolgreichen Übermittlung unabdingbar ist und dass eine detaillierte Schulung der mit dem Versand über das beA betrauten Mitarbeiter und Berufsträger notwendig ist. WEITERLESEN...

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Pflicht zur elektronischen Rechnung - RA-MICRO Briefköpfe müssen angepasst werden

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bestehen. Damit Anwaltskanzleien dieser reibungslos nachkommen können, sind in 2024 Änderungen an der Kanzleisoftware vorzunehmen. Bei RA-MICRO muss bei den meisten Kanzleien in erster Linie der sog. Direktbriefkopf angepasst werden, um die Übertragung in die elektronischen Rechnungen zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, am einfachsten per Mail an vertrieb@michgehl.de . WEITERLESEN...

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